Equidenpass für Esel und Mulis
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Was ist ein Equide?
Equiden sind Huftiere, zu denen Pferde, Esel, Ziegen und Zebras gehören. Der Begriff „Equide“ ist der Oberbegriff für diese Tiergruppe. Sie haben alle ein ähnliches Körperbau-Muster und zählen zur Familie der Pferde.
Warum ist der Equidenpass für Esel und Mulis Pflicht?
Jeder Equide, der in Deutschland gehalten wird, benötigt einen Equidenpass. Diese Equidenpasspflicht ist aus mehreren Gründen sinnvoll: Damit können alle Equiden eindeutig identifiziert werden. Sie ermöglicht die Kontrolle der Tiergesundheit und unterstützt die Seuchenbekämpfung. Außerdem erleichtert sie den grenzüberschreitenden Transport und Handel.
Equidenpass, Transponder?
- Equidenpass: Dokument, das die Identität des Equiden dokumentiert.
- Transponder (Mikrochip): Die aktive Kennzeichnung ist bei Equiden verpflichtend, die nach dem 1. Juli 2009 registriert werden.
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Die Vorschriften im Einzelnen:
- Alle ab dem 01.07.2009 geborenen Equiden (Esel, Pferde, Zebras und deren Kreuzungen) müssen mit einem amtlich ausgegebenen Transponder gekennzeichnet werden. Es ist ein Equidenpass auszustellen.
- Alle vor dem 01.07.2009 geborenen Equiden müssen mit einem amtlich ausgegebenen Transponder gekennzeichnet werden, wenn für diese noch kein Equidenpass ausgestellt wurde.
- Vor dem 01.07.2009 geborene Equiden, für die bereits ein gültiger Equidenpass ausgestellt wurde, sind im Sinne der EU-Verordnung korrekt identifiziert und müssen nachträglich keinen Transponder erhalten.
- Spätestens am 31. Dezember des Geburtsjahres oder ein halbes Jahr nach der Geburt, je nachdem, welche Frist später abläuft, muss jedes Eselfohlen mit einem Transponder gekennzeichnet sein und ein Equidenpass vorhanden sein.
Beispiel 1: Wenn ein Eselfohlen im März geboren wird, muss es bis spätestens zum 31. Dezember des Geburtsjahres gekennzeichnet sein.
Beispiel 2: Wenn ein Eselfohlen erst im September geboren wird, muss es bis spätestens zum März des Folgejahres gekennzeichnet sein (6-Monats-Frist).
- Kein Verkäufer darf einen Esel ohne Equidenpass in den Verkehr bringen. Einsteller sind verpflichtet, Esel ohne Pass nicht einzustellen. Dies gilt auch für Esel aus Drittländern.
- Der Eselkäufer darf einen Esel nur übernehmen, wenn er diesen mit Equidenpass übernimmt!
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Auskunft und Equidenpass beantragen
Auskunft geben die aufgeführten Stellen in den einzelnen Bundesländern oder das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Für nicht in einem anerkannten Zuchtverband registrierte Esel, Maultiere und Maulesel sind in den Bundesländern die nachfolgend aufgeführten Stellen zuständig. Der Tierbesitzer erhält dort Auskunft über die Beantragung von Transponder (Mikrochip) und Equidenpass.
Equiden dürfen nur noch mit einem bundesweit einheitlichen Transponder gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung ist Pflicht!
Hier der Link zu dem PDF mit der Liste der ausgebenden Stellen:
Informationen zur Durchführung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/262 der Kommission in DeutschlandWeitere Informationen siehe auch unter DZV – Deutscher Zuchtverband für Esel e. V.