
ESEL-SACHKUNDE-THEMEN FÜR §11
Termin: 4. November 2024 - 8. November 2024, 20:00 - 22:30
Veranstaltet von 
https://www.eselworkshop.com
Vorbereitung für alle Eselhalter, die den Sachkundenachweis nach §11 beantragen möchten und über die am häufigsten auftretenden Themen informiert werden wollen.
Dozent: Judith Schmidt
Wer braucht den Sachkundenachweis nach §11 des Tierschutzgesetzes für Esel?
Jede Person, die mit Eseln Geld einnimmt.
Sei es, dass Kindergeburtstage, Spaziergänge, Wanderungen, tiergestützte Aktionen … anbgeboten werden. Selbst wenn es sich bei der Bezahlung nur um eine Futterspende oder Reiskostenrückerstattung handelt. Sobald Geld fließt, ist der Sachkundenachweis pflicht.
In manchen Landkreisen wird dieses Seminar auch als Sachkundenachweis nach §11 anerkannt:
- Pirmasens ohne Prüfung (Rheinland-Pfalz)
 
- Mainz/Bingen ohne Prüfung (Rheinland-Pfalz)
 
- Diepholz ohne Prüfung (Niedersachsen)
- Elbe-Elster Landkreis ohne Prüfung (Brandenburg)
- Amberg-Sulzbach mit anschließender Prüfung (Bayern)
- Padderborn ohne Prüfung (Nordrhein-Westfalen)