
Esel-Sachkunde-Themen für §11
Termin: 7. Juli 2025 - 11. Juli 2025, 20:00 - 22:30
Veranstaltet von
ESELWORKSHOP Judith Schmidt
Für alle Eselhalter, die den Sachkundenachweis nach §11 beantragen möchten und für das Fachgespräch, welches dann auf dem eigenen Hof mit dem zuständigen Amstveterinär geführt wird, gut vorbereitet sein wollen.
von Montag 7. bis Freitag 11. Juli 2025
jeweils von 20.00 Uhr bis 22.30 Uhr inkl. Pausen
insgesamt 750 min.
Anmeldung unter: https://www.eselworkshop.com/web-seminare/esel-sachkunde-f%C3%BCr-11/
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Wer benötigt die Erlaubnis nach §11 des deutschen Tierschutzgesetzes?
- alle, die gewerbsmäßig mit Tieren umgehen und die nötige Sachkunde nicht auf anderem Wege (z. B. entsprechende Berufsausbildungen) erworben haben, insbesondere sogenannte „Quereinsteiger“.
- jeder, der gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhält
- tierheimähnliche Einrichtungen (z. B. Gnadenhof)
- Händler und Züchter
- jeder der Tiere selbst zur Schau oder dafür zur Verfügung stellt
Nicht gesetzlich vorgeschrieben ist die Erlaubnis für Personen, die privat Esel halten oder trainieren/ausbilden – nichtsdestotrotz ist es auch oder gerade für diesen Personenkreis sinnvoll sich in diesem Gebiet auszukennen.
Fazit: im Zweifelsfall muss jeder eine entsprechende (Privatpersonen §2) Sachkunde vorweisen können!
Ein Sachkundeseminar ist also im Wesentlichen für folgende Personen interessant:
- Trainer, Anbieter von Eselreiten oder -wanderungen ohne Berufsausbildung in diesem Bereich (Quereinsteiger)
- Personen, die einen Einstellerbetrieb gründen möchten ohne entsprechende berufliche Ausbildung (Quereinsteiger)
- Privatpersonen, die für sich selbst eine breite Basiskenntnis zum Thema Esel erlangen wollen
Wer erteilt die Erlaubnis nach §11 des deutschen Tierschutzgesetzes?
- Die Zuständige Behörde (in der Regel das Veterinäramt des Kreises oder der kreisfreien Stadt in der die Tätigkeit aufgenommen werden soll)
- die Erteilung der Erlaubnis stellt immer eine Einzelfallentscheidung dar
- die Sachkunde ist laut Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Tierschutzgesetzes von jeder Behörde einzeln zu prüfen
Wann ist die Erlaubnis einzuholen?
- VOR dem Beginn der Ausübung der Tätigkeit!!!
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In manchen Landkreisen wird dieses Webinar auch als Sachkundenachweis nach §11 anerkannt:
- Pirmasens ohne Prüfung (Rheinland-Pfalz)
- Mainz/Bingen ohne Prüfung (Rheinland-Pfalz)
- Diepholz ohne Prüfung (Niedersachsen)
- Elbe-Elster Landkreis ohne Prüfung (Brandenburg)
- Amberg-Sulzbach mit anschließender Prüfung (Bayern)
Zitat eines Amtsveterinärs in NRW:
Die Anerkennung der ausreichenden Sachkunde im Rahmen des Antrags gemäß §11 Tierschutzgesetz ist eine Einzelfallentscheidung und hängt gegebenenfalls von der Übermittlung weiterer Unterlagen ab.
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folgende Themen werden behandelt
1. BIOLOGIE
- Anatomie
- motorische, sensorische und kognitive Fähigkeiten
- Fortpflanzung (Verhalten, Zyklus, Trächtigkeit, Geburt)
- Individuelentwicklung (Ontogenese)
- Verhaltensbiologie
- soziale Organisation (Rangordnung, Sozialverhalten)
- Ausdrucksverhalten (Kommunikation mit Artgenossen und Menschen)
- Spielverhalten
- Aggressionsverhalten
- Domestikation (domestikationsbedingte Veränderungen)
- Rassekunde (Eignungen und rassespezifisches Verhalten)
2. AUFZUCHT, HALTUNG, FÜTTERUNG UND ALLGEMEINE HYGIENE
- Grundlagen der Hygiene
- Grundlagen der Zucht, Haltung, Ernährung und Pflege
- Erkennen von Abweichungen (anatomisch, physiologisch)
3. HÄUFIGE ERKRANKUNGEN, MEDIZINISCHE PROPHYLAXE/VERSORGUNG
- Verletzungen, Erste Hilfe, Notfallmaßnahmen
- wichtige Infektionskrankheiten
- Impfungen (wann, was) und Gesundheitsprophylaxe (z. B. Entwurmungen)
- Endo- und Ektoparasitosen
- häufige Erkrankungen (Bewegungsapparat, Stoffwechselerkrankungen, altersbedingte Einschränkungen etc.)
4. EINSCHLÄGIGE TIERSCHUTZRECHTLICHE UND SONSTIGE BESTIMMUNGEN
- Tierschutzgesetzt (§2, §3, §4, §11)